Absturzsicherung
Absturzsicherungen sind Einrichtungen wie Seitenschutz, Dachfanggerüst oder Auffanggurt, die Stürze bei Arbeiten in der Höhe verhindern oder abfangen.
Absturzgefahr besteht nach den Regeln der Unfallversicherung ab mehr als 1,00 m Absturzhöhe; Vorrang haben Seitenschutz und Auffangeinrichtungen wie ein Dachfanggerüst (DGUV Regel 101-038). 2020 gingen in Deutschland 60 von 316 tödlichen Arbeitsunfällen auf Abstürze zurück (DGUV Forum 2022).