Reinhold Junker Reetdachdeckermeister · Altes Land

Absturzsicherung

Absturzsicherungen sind Einrichtungen wie Seitenschutz, Dachfanggerüst oder Auffanggurt, die Stürze bei Arbeiten in der Höhe verhindern oder abfangen.

Absturzgefahr besteht nach den Regeln der Unfallversicherung ab mehr als 1,00 m Absturzhöhe; Vorrang haben Seitenschutz und Auffangeinrichtungen wie ein Dachfanggerüst (DGUV Regel 101-038). 2020 gingen in Deutschland 60 von 316 tödlichen Arbeitsunfällen auf Abstürze zurück (DGUV Forum 2022).

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