Reinhold Junker Reetdachdeckermeister · Altes Land

Feuerungsverordnung

Die Feuerungsverordnung eines Bundeslands regelt Anforderungen an Feuerstätten und Abgasanlagen, auch für Häuser mit weicher Bedachung.

Die Hamburger Verordnung verlangt bei Feuerstätten für feste Brennstoffe unter überwiegend weicher Bedachung, dass die Abgase am First austreten und der Schornstein den First um mindestens 80 cm überragt (FeuVO Hamburg § 9). Andere Länder haben eigene Verordnungen.

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