Weiche Bedachung
Weiche Bedachung ist der baurechtliche Begriff für Dachdeckungen, die nicht ausreichend gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sind, darunter Reet.
Nach § 32 Musterbauordnung ist sie bei Gebäudeklassen 1 bis 3 erlaubt, wenn Abstände eingehalten werden: 12 m zur Grundstücksgrenze, 15 m zu Gebäuden mit harter und 24 m zu Gebäuden mit weicher Bedachung; für Wohngebäude der Klassen 1 und 2 genügen 6, 9 und 12 m (MBO § 32). Verbindlich ist die jeweilige Landesbauordnung. Mehr unter Abstandsflächen.
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