Gebäudeklasse
Gebäudeklassen teilen Gebäude im Bauordnungsrecht nach Höhe, Größe und Nutzung ein; sie bestimmen unter anderem, ob eine weiche Bedachung zulässig ist.
Weiche Bedachung ist nach der Musterbauordnung nur bei Gebäudeklassen 1 bis 3 erlaubt; für Wohngebäude der Klassen 1 und 2 gelten verringerte Abstände (MBO § 32).