Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist der neue Name des früheren Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und regelt energetische Anforderungen an Gebäude.
Wer Außenbauteile beheizter Räume erneuert, muss nach § 36 GModG (früher § 48 GEG) die Höchstwerte der Anlage 7 einhalten, bei Dachflächen U = 0,24 W/(m²K); Änderungen bis 10 Prozent der Fläche sind ausgenommen (GModG § 36). Für Baudenkmale sind Abweichungen möglich. Ob eine Reetneueindeckung darunter fällt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Stand: 23.7.2026.
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