Flugfeuer
Flugfeuer sind brennende oder glühende Teile, die durch die Luft getragen werden und Dächer von außen entzünden können.
Nach § 32 Musterbauordnung müssen Bedachungen grundsätzlich gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sein (MBO § 32). Bei Reetdächern kommt die erhöhte Brandgefahr nach der dänischen Denkmalbehörde vor allem von außen, etwa durch Flugfunken, Nachbarbrand, Blitz und Feuerwerk (Kulturstyrelsen 2012). Das Stader Tageblatt nennt 2025 ein Verbot, im Radius von 200 m um Reetdächer Feuerwerk abzubrennen (Stader Tageblatt, März 2025). Bundesrecht nennt keine feste Entfernung, örtliche Regeln können strenger sein.