Reinhold Junker Reetdachdeckermeister · Altes Land

Röhricht

Röhricht ist ein Pflanzenbestand aus Schilf und ähnlichen Sumpfpflanzen am Ufer von Gewässern oder in Feuchtgebieten.

Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz darf Röhricht vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten werden (BNatSchG § 39). In Mecklenburg-Vorpommern braucht die Mahd bestehender Röhrichte außerdem eine Genehmigung nach Landesrecht (Greifswald Moor Centrum 2019). Englisch: reed bed.

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