Reinhold Junker Reetdachdeckermeister · Altes Land

VOB/B

Die VOB/B ist ein Regelwerk mit Vertragsbedingungen für Bauleistungen, das Bauverträge zwischen Auftraggeber und Handwerker ergänzen kann.

Ohne andere Vereinbarung verjähren Mängelansprüche für Bauwerke nach der VOB/B in vier Jahren (VOB/B § 13). Gegenüber Verbrauchern unterliegen ihre Klauseln einzeln einer Inhaltskontrolle (BGH 2008).

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