Reinhold Junker Reetdachdeckermeister · Altes Land

Arglist

Arglist liegt vor, wenn ein Verkäufer einen ihm bekannten Mangel bewusst verschweigt, um den Käufer zum Vertrag zu bewegen.

Ein Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer dann nicht (BGB § 444). Über Umstände, die bei einer Besichtigung nicht ohne Weiteres erkennbar sind, muss er auch ungefragt aufklären (BGH 2023). Mehr unter Mängel beim Hauskauf.

Verwandte Begriffe

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